WLAN für zuhause
Gäste-WLAN einrichten: Technik, Zugang und Haftung
Ein eigenes Netz für Besuch ist in den meisten Routern mit wenigen Klicks eingerichtet. Es hält fremde Geräte von deinen eigenen fern und nimmt dir das Diktieren des Hauptpassworts ab. Zur Haftung für das, was Gäste darüber tun, hat sich die Rechtslage 2017 deutlich entspannt.
Warum ein eigenes Netz für Gäste
Wer Besuch einfach ins Hauptnetz lässt, gibt mehr heraus als nur Internet. Das Handy des Gastes sieht dann deinen Drucker, deinen Netzwerkspeicher, vielleicht die Freigaben auf deinem Laptop. Bringt es eine Schadsoftware mit, hat die freie Bahn. Und das Passwort, das du einmal diktiert hast, bleibt im Handy gespeichert, auch Jahre später.
Ein Gästenetz trennt das sauber. Es ist ein eigenes WLAN mit eigenem Namen und Passwort. Gäste kommen ins Internet und sonst nirgendwohin.
So richtest du es ein
Die Funktion heißt je nach Router Gastzugang, Gästenetz oder Guest Network. Du findest sie meist unter WLAN oder Heimnetz. Die Schritte sind fast überall dieselben:
- Gastzugang einschalten
- Einen Namen vergeben, der sich vom Hauptnetz unterscheidet
- Verschlüsselung auf WPA2/WPA3 und ein eigenes Passwort setzen
- Prüfen, dass Geräte im Gästenetz nicht miteinander und nicht mit dem Heimnetz sprechen dürfen
- Bei Bedarf Bandbreite begrenzen oder eine automatische Abschaltung festlegen
- QR-Code zum Verbinden erzeugen oder ausdrucken
Manche Router bieten statt Passwort eine Vorschaltseite, auf der Gäste Nutzungsbedingungen bestätigen. Für eine Ferienwohnung oder ein Café ist das praktisch, für den Besuch der Schwiegereltern eher zu viel.
Was ins Gästenetz gehört
Nicht nur Besuch. Auch Geräte, denen du nicht ganz traust, sind dort gut aufgehoben: die günstige Kamera, die Steckdose mit App, der Saugroboter. Sie brauchen Internet für ihre Cloud, aber keinen Zugang zu deinem Laptop. Mit einer Einschränkung: Musst du sie per App vom Handy aus steuern, das im Heimnetz hängt, funktioniert das je nach Gerät nur über den Umweg über die Cloud oder gar nicht.
Mehr zur Absicherung deines Hauptnetzes steht im Artikel WLAN zuhause absichern.
Ferienwohnung, Laden, Praxis
Wer WLAN für zahlende Gäste oder Kunden anbietet, hat etwas andere Wünsche. Die Leitung soll für alle reichen, ein Gast soll nicht mit einem Spiele-Download den Rest ausbremsen, und das Passwort soll sich ändern lassen, ohne dass du jedem Stammgast Bescheid gibst.
Hilfreich ist dann eine Begrenzung der Bandbreite je Gerät, ein Passwort, das du gelegentlich wechselst, und ein ausgedruckter QR-Code am Empfang oder im Gästeordner. Für mehrere Ferienwohnungen in einem Haus lohnt ein Mesh-System oder Access Points mit Kabel, damit jede Einheit ordentlichen Empfang hat. Siehe Mesh, Repeater oder Powerline.
Haftung: was sich 2017 geändert hat
Lange war offenes WLAN in Deutschland ein Risiko für den Betreiber. Nach der sogenannten Störerhaftung konnten Rechteinhaber den Inhaber eines Anschlusses abmahnen, wenn darüber ein Film oder Musik illegal getauscht wurde, auch wenn er es selbst gar nicht war. Das hat viele Cafés und Privatleute davon abgehalten, ihr Netz zu teilen.
Im Herbst 2017 hat der Gesetzgeber das geändert. Wer anderen einen Internetzugang über WLAN zur Verfügung stellt, haftet seitdem grundsätzlich nicht mehr auf Unterlassung und muss keine Abmahnkosten für Taten seiner Nutzer tragen. Behörden dürfen von solchen Betreibern auch nicht verlangen, Nutzer zu registrieren oder ein Passwort einzurichten. Die Regeln standen zuerst im Telemediengesetz und gelten heute im Digitale-Dienste-Gesetz fort, das es 2024 abgelöst hat.
Ganz frei von Ansprüchen ist ein Betreiber damit nicht. Ein Rechteinhaber kann unter Umständen verlangen, dass bestimmte Inhalte gesperrt werden, etwa eine Tauschbörse. Und wer selbst etwas Illegales tut, haftet ohnehin. Gerichte haben in den Jahren seit der Änderung einzelne Fragen dazu geklärt, im Einzelfall hängt viel an den Umständen.
Bekommst du trotzdem eine Abmahnung, unterschreib nichts vorschnell und zahl nichts ungeprüft. Lass das Schreiben von einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt ansehen. Hilfreich ist, wenn du sagen kannst, wer Zugang zu deinem Netz hatte. Ein getrenntes Gästenetz macht das leichter. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Offen oder mit Passwort
Ein offenes Netz ohne Passwort ist rechtlich kein Problem mehr, technisch aber eines. Ohne Passwort ist der Funkverkehr unverschlüsselt, und jeder in Reichweite kann ihn mitschneiden. Die meisten Webseiten und Apps verschlüsseln zwar selbst, aber nicht alles.
Für Besuch zuhause ist ein Passwort mit QR-Code die bequemste und sichere Lösung. Wer bewusst ein offenes Netz anbietet, etwa als Teil von Freifunk, kann prüfen, ob der Router erweitertes offenes WLAN mit dem Verfahren OWE unterstützt. Dann ist der Verkehr verschlüsselt, ohne dass jemand ein Passwort eintippen muss.
Häufige Fragen
Hafte ich, wenn ein Gast über mein WLAN illegal etwas herunterlädt?
Seit einer Gesetzesänderung von 2017 haften Betreiber eines WLAN, das sie anderen zur Verfügung stellen, grundsätzlich nicht mehr als sogenannte Störer, also weder auf Unterlassung noch für Abmahnkosten. Die Regel gilt heute im Digitale-Dienste-Gesetz fort. Ganz ausgeschlossen sind Ansprüche nicht: Rechteinhaber können unter Umständen die Sperrung bestimmter Inhalte verlangen. Bekommst du eine Abmahnung, lass sie prüfen, etwa bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt.
Was ist der Unterschied zwischen Gäste-WLAN und normalem WLAN?
Das Gästenetz ist ein eigenes Funknetz mit eigenem Namen und Passwort, das vom Heimnetz getrennt ist. Gäste kommen darüber ins Internet, sehen aber deinen Drucker, deinen Netzwerkspeicher und deine anderen Geräte nicht. Viele Router lassen außerdem zu, Bandbreite und Nutzungszeit des Gästenetzes zu begrenzen.
Wie gebe ich Gästen das WLAN-Passwort am einfachsten?
Über einen QR-Code. Viele Router erzeugen ihn für das Gästenetz selbst, oft zum Ausdrucken. Handys mit aktueller Kamera-App erkennen den Code und verbinden sich ohne Tippen. In einer Ferienwohnung kannst du den Ausdruck an die Innenseite einer Schranktür kleben.
Muss ich ein offenes Gäste-WLAN mit Passwort sichern?
Rechtlich verlangt das für private Betreiber und kleine Hotspots niemand mehr. Ein Passwort hat trotzdem Vorteile: Mit WPA2 oder WPA3 ist der Verkehr deiner Gäste verschlüsselt, und Fremde von der Straße nutzen deine Leitung nicht unbemerkt mit. Eine Alternative für offene Netze ist die Verschlüsselung nach dem Verfahren OWE, die manche Router als erweitertes offenes WLAN anbieten.